Gehorsamte Bitte der Synagogengemeinde Bösingfeld um Genehmigung der Erhöhung ihrer Kultusbeiträge.

Mit Genehmigung Fürstlicher Regierung wurde von der Synagogengemeinde Bösingfeld ein Kapital von 5000 Mark zum Synagogenbau angeliehen. Die Verzinsung und Amortisation dieses Kapitals erfordern nun eine Erhöhung der Kultusbeiträge. Es wurde daher von dem unterzeichneten Vorstand eine Gemeindeversammlung auf dem 5. Juni dieses Jahres einberufen, in welcher beraten werden sollte, wie und auf welche Weise die Gemeindelasten aufzubringen seien. Da diese Versammlung nicht beschlussfähig war, wurde eine neue Versammlung auf den 19. Juni dieses Jahres anberaumt.
In der Bekanntmachung, welche, wie immer, duch achttägigen Anschlag an der Synagogentür erfolgte, war besonders darauf hingewiesen, dass nach §5 des Gesetzes vom 21. März 1879 die Versammlung beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsteher noch drei Stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Von den 11 stimmberechtigten Mitgliedern der Gemeinde erschienen der unterzeichnende Vorsteher, Jonas Herzberg, Albert Kleeberg, David Kleeberg, Hermann Herzberg, Julius Kleeberg und M. Frankenstein. Der Vorschlag beträgt nach beiliegender Anlage 320 Mark. Da das Gesetz eine Aufbringung der Kultusbeiträge durch Steuern uns bis zu 15 Simplum gestattete, 12 Simplum aber für den Unterricht zur Wanderlehrerkasse beizutragen sind; so wurde einstimmig beschlossen, den veranschlagten Betrag von 320 Mark auf folgende Weise aufzubringen:

 1.)    3 Simplum Klassensteuer ergeben nach der Hebeliste M 84,00

 2.)     Jedes selbständiges Gemeindemitglied, welches auch Haushaltungsvorstand ist,  zahlt monatlich einen Betrag von M 1,50 welcher alle zwei Monate mit M 3 bezahlt wird. Es sind elf solcher Gemeindemitglieder, also pro Jahr M 198,00

 3.)     Diejenigen unverheirateten Gemeindemitglieder männlichen und weiblichen Geschlechts, welche keinen eigenen Haushalt haben und das 18. Lebensjahr überschritten haben, sollen jährlich M 1,50, wo sie einen eigenen Platz in der Synagoge bekommen. Es gibt sechs solcher Mitglieder also pro Jahr M 9,00

 4.)     Einnahmen von ... (unleserlich)

Danach §9 des Gesetzes vom 21. März 1879 (Absatz a) zu solchen Entschlüssen die Genehmigung Fürstlicher Regierung erforderlich ist, bitte ich ganz gehorsamst:
Fürstliche Regierung wollen den Entschluss der Synagogen-Gemeinde Bösingfeld betreff Aufbringung der Gemeindelasten die erforderliche Genehmigung erteilen.

Gehorsamst

M. Herzberg
Vorstand

  

Voranschlag zu den Gemeindelasten der Bösingfelder Synagogen-Gemeinde

                                                                                                            Mark

Zinsen von 1 Kapital von 5000 Mark zu 3 ½ Prozent                                175

Abtragung mit 1 Prozent von obigen Kapital                                              50

Abrechnung für den Lehrer                                                                       30

Brandkassengeld ca.                                                                                 15

Staats- und Ortssteuern von der Bürgerstätte                                              10

Die Synagoge rein und in Ordnung zu halten                                               15

Für Schulrevision                                                                                       6

Unvorhergesehene Ausgaben                                                                     20

                                                                                                     Mark  321 

M. Herzbeg
Vorstand