In diesen beiden Texten geht es um die Erhöhung der Synagogensteuer. Der eine stammt vom 17. März 1919 und der andere vom 25. März 1919. Die Steuer soll von M 1,50 auf M 3,00, also auf das Doppelte erhöht werden. Das linke Schreiben wird an den Vorstand der Synagogengemeinde mit einer Genehmigung der Steuererhöhung geschickt und das rechte stammt vom Vorstande selbst, der die Summe der Erhöhung angibt und bestätigt (leider unvollständige Kopie).