Aus einem Rundschreiben der Kreisleitung Detmold an alle Ortsgruppen und Stützpunkte, 9.8.1935

 Betrifft: Judenfrage

(...)

Nachstehend gebe ich Ihnen die Richtlinien für den neueröffneten Kampf gegen die Juden bekannt:

 1.          Es darf kein Verkehr mit Juden gepflegt werden,

2.          Es dürfen keine jüdischen Ärzte in Anspruch genommen werden,

3.          Es sollen nach Möglichkeit an allen Dorf- bzw. Stadteingängen Schilder angebracht werden mit der Aufschrift: ,,Juden sind nicht erwünscht“.

4.          Es ist selbstverständlich, dass die Badeanstalten aus Reinlichkeitsgründen für Juden verboten werden.

5.          Die Staats- und Gemeindebehörden dürfen keine Aufträge an Lieferanten vergeben, die oder dessen Frauen heute noch bei Juden kaufen, bzw. mit ihnen Handel treiben.

6.          Die Bürgermeister haben das Recht, den Juden das Ankeufen von Grundstücken zu verbieten.

7.          Es ist erlaubt, die Namen bzw. Fotografien der Folksgenossen zu veröffentlichen, die heute noch bei Juden kaufen.

8.          Die Schrift an den Stürmerkästen, dass die Juden unser Unglück sind, dürfen wieder angebracht werden.

9.          Juden, die im Besitz von Wandergewerben sind, kann der Wandergewerbeschein entzogen werden, mit der Begründung, dass sie politisch unzuverlässig sind.

10.     Die Ortsgruppen- und Stützpunktleiter stellen fest, ob Juden, die im Besitze eines Wandergewerbescheines sind, sich deutscher Weiterkäufer bedienen.

11.     Die Ortsgruppen- und Stützpunktleiter werden gebeten, der Staatszeitung Aufnahmen einzusenden von Volksgenossen, die heute noch mit Juden handeln, bzw. bei Juden kaufen. Diese Aufnahmen sind zur Veröffentlichuung in der Presse bestimmt.(...) 

      Quelle: StA Detmold L 113 Nr. 263