Alverdissen 9.Mai 1920

Betrifft: Schreiben lippischer Regierung Vom 14.4.20 Nr. 9586
Verfügung lippischen Verwaltungsamtes

Jetzt vorhandene Gemeindemitglieder der Synagogengemeinde Alverdissen
sind:

1)      Kaufmann David Arensberg, 80 Jahre

2)      Kaufmann Gustav Arensberg, 37 Jahre

3)      Kaufmann Paul Arensberg, 35 Jahre

4)      Kaufmann Arnold Arensberg 30 Jahre

5)      Haustochter Sopie Arensberg, 21 Jahre

 

An die lippische Regierung
durch Lippisches Verwaltungsamt Brake

Zur Erklärung:

Es ist uns unverständlich, daß die Synagogengemeinde Alverdissen, die seit altersher bestanden hat jetzt an die Synagogengemeinde Bösingfeld angegliedert werden soll. Wir wollen nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß es der Arensbergschen Familie zu verdanken ist in Alverdissen eine Synagoge errichtet zu haben und einen Friedhof zu unterhalten.
 (Lücke) 
Genannten männlichen Mitglieder vorhanden sind, erscheint uns deswegen eine Ausgliederung an Bösingfeld nicht geboten. Wenn sich die oben genannten Arensberg junior über kurz oder lang verheiraten werden, sind die Grundlagen für eine selbständige Synagogengemeinde gegeben. Man sollte sich bei der von der Regierung geplanten Angliederung an Bösingfeld nicht von Motiven leiten lassen, die vom Standpunkte der Bösingfelder Synagogengemeinde nur zu gut zu verstehen sind. Die hiesige Synagogengemeinde hat fast schuldenfreie Liegenschaften, die von derselben stets unterhalten sind. Wir werden nun unsere Interessen zu wahren wissen und geben hiermit zum Ausdruck, daß wenn die seit mehr als 100 Jahren- - im jetzt bestehenden Umfange seit 30 Jahren- - bestandene Synagogengemeinde Alverdissen gewaltsam angegliedert werden sollte wir keine Bedenken tragen, wenigstens soweit es die jüngeren Angehörigen der Synagogengemeinde betrifft, den Austritt aus der israelitischen Gemeinde zu erklären.

Alverdissen 9. Mai 1920 

D. Arensberg 

Vorsteher der israelitischen Gemeinde

 

 

Verwaltungsamt Brake in Lippe 11.9.1920

Vorstehendes Schreiben und das Protokoll vom 8.Mai.

 

Abschrift wird der lippischen Regierung statt besonderem Berichts auf die Verfügung vom 24.5., Nummer 9586, vorgelegt.