An hochfürstliche lippische Regierung in Detmold
Schon seit längerer Zeit hat sich das dringende Bedürfnis herausgestellt, dass wir an unserem Synagogengebäude der Synagoge selbst größere Reparaturen vornehmen müssen, welche folgende sind.
1. Das Ziegeldach welches bisher auf Strohdocken gelegen, muss da es überall durchregnet ganz neu ungedeckt werden und in Kalk gelegt, worüber der Kostenanschlag an Material Dachdecker und Zimmermannsarbeit 250 Mk beträgt.
2. Wir müssen notwendig neue Bänke in der Synagoge machen lassen, und dann alles neu anstreichen lassen, welches seit 72 Jahren nicht geschehen ist, wofür die Kosten zusammen mindestens 200 Mk beträgt, außerdem vier neue große Fenster in der Synagoge welche 75 Mk kosten werden.
3. Ist es durchaus notwendig, dass der Flur und Vorplatz im Synagogengebäude neu gepflastert wird, welches 100 Mk kosten wird, außerdem sind noch mehrere kleinere Reparaturen notwendig. In einer am 8. diesen Monats von mir berufenen Gemeindeversammlung wurde nun einstimmig beschlossen, die oben benannten Reparaturen durchzuführen welche einen Kostenaufwand von 650 bis 700 Mk erfordern, hiervon sollen 200 Mk durch freiwillige Beiträge aufgebracht, das Fehlende sollte da wir keine disponible Gemeinde mittel haben im Betrag von 450 bis zu 500 Mk mit jährlicher Abtragung angeliehen werden. Um nun diese Anleihe machen zu können wollten wir hochfürstliche Regierung ganz gehorsamst bitten ihre Genehmigung dazu erteilen zu wollen, welche nach §9 des Gesetzes von 13. März 1879 die Gemeinde, Kultus- und Schulangelegenheiten der Israeliten betreffend erforderlich ist. Die Anleihe sollte auch unserem Synagogengebäude Bürgerstätte Nr. 74 ingrosiert werden, bis jetzt haften nur 150 Mk Hypotheken darauf, und würde deshalb für uns nicht drückend werden, eine frühere Anleihe aus fürstlicher Leihekasse ist schon vor mehreren Jahren von uns gänzlich abgetragen.
Bösingfeld, den 18. November 1885
M. Herzberg
Vorsteher der Bösingfelder Synagogengemeinde
Quelle: Gemeindearchiv Extertal