Diese Protokolle nebst amtlichen Gutachten, sind betreff den von der Judenschaft in Bösingfeld behuf einer Synagoge acquirierten Korfschen oder Rehmschen Straßenkötterstätte Nr. 74 daselbst werden an Hochfürstliche Lippische Rentkammer zur hochbeliebigen Verfügung gehorsamst angesandt, Alverdissen 27. März 1821
Fürstlich Lippisches Amt Sternberg daselbst gez. Meier und Rodewald
Erschien der Straßenkötter Johann Friedrich Korf modo Rehm Nr. 74 Flecken Bösingfeld und stellte vor er habe bekanntlich die Luhmannsche Straßenkötterstätte Nr. 42 der Bauerschaft Asmissen meistbietend! Erstanden und seinen besitzende vorbenannte Straßenkötterstätte Nr. 74 Fleckens Bösingfeld bestehend aus
A) aus dem Wohnhause
B) aus einem Pflanz- und Baumhof, zu 1 ¾ Metzen und aus den Garten wie aus dem Gemeinheitsnutzungen der Bösingfelder Judenschaft behuf Anlegung einer Synagoge für 160 Rthal. (160 Reichstaler) verkauft.
Von seiten der Judenschaft erschienen die Schutzjuden Bounfang Frankenstein Nr. 50, Jakob Weinberg Nr. 61 und Abraham Blumental Nr. 90 sowie statt des Schutzjuden Josef Steinfeld
Nr. 91 der Amtspedell Grönewald und statt des Schutzjuden Samuel Kleeberg dessen 30jähirgen Sohn Abraham und erklärten, dass Sie mit Komparenten Korf dessen vorbeschriebene Stätte für die angegebene Kaufsumme zu 160 Reichsmark in Courantionsmünze mit allen darauf ruhenden Lasten abkauft und sich verbindlich gemacht hätten, die Kaufsumme auf Anstehenden Ostern zu bezahlen, und dass Wohnhaus zu einer Synagoge einzurichten.
Ihrer Absicht wäre zugleich, einen Einlieger in dem Haus wohnen und durch ihn mit sämtlichen Reihelasten als Stättebesitzer verrichten zu lassen.
Sie sämtlich hafteten einer für alle und alle für einen für die übernommenen Geld- und Naturalprästationen sowie für eine ordnungsgemäße Verrichtung der Reihenlasten und gewähre die Stätte an sich auch dieserhalb die erforderliche Sicherheit. Beiderseits Kontrahenten entsagten allen dem Kontakt zuwiederlaufenden Einwenden, um endlich der Verletzung unter oder über der Hälfte und baten auf gemeinschaftliche Kosten um Beförderung der höchst landesherrlichen Approbation. Von seiten des Fleckens Bösingfeld fand sich der Bürgermeister Kirchhof ein und erklärte, dass bei den von der Judenschaft übernommenen solidarischen Verpflichtung, die sämtlichen Reihelasten, mithin auch das Nachtpatroullieren unweigerlich zu leisten. Der Flecken gegen die bezweckte Verwandlung des Wohnhauses in eine Synagoge nichts zu erinnern habe besage des Hypothekenbuches befinden sich auf der Stätte des Komparenden Korf Nr. 74 Fleckens Bösingfeld Submis 1
Nr. 2300 und 100 Rthl. (...) welche mit vorigen Besitzer Komparenden Schutzjuden Frankenstein im Jahre 1817 aus Fürstlicher Leihekasse leihbar vorgestreckt und zugleich Kolonat Nr. 50 ingnossiert sind.
Der Schutzjude Frankenstein erklärte darauf, dass die beiden Leihekassenkapitalien auf bereits 50 Rthl. Abgetragen wären durch seine Stätte Nr. 50 welcher von der Stätte Nr. 74 und 2 Scheffel 2 ½ Metzen Land und 2 Scheffel Wiesenwachs inkorpertiert werden und die der bekanntlich im vorigen Sommer durch einen neuen Anbau merklich verbessert habe, vollständig gesichert wären.
Die übrigen anwesenden Juden und statt des abwesenden Steinfeld der Amtspedell Grönewald eröffneten dagegen aber, dass wenn gleich bei der Sicherheit der Leihekassekapitalien nichts zu erinnern wäre, sie dennoch vorherige Löschung um so mehr bestehen müssten, da behuf der Anlegung der Synagoge und des sich nötig machenden...Hauses auf der acquirierten Stätte ein Kapital angeliehen werden müsse, welches ohne vorgängige Löschung nicht zu erhalten sein würde.
Kompatent Frankenstein bat die Löschung der (?) Leihekassenrest für B auf die Stätte Nr. 74
bei hochfürstlicher Leihekasscommision zur Genehmigung zu befördern, welchem Gesuche nach dem sich das Amt überzeugt haben wird, dass die Löschung unbedenklich geschehen kann, willfahret werden soll.
Originaldokument (Auszug)
Quelle: Gemeindearchiv Extertal